Schweizer Medizin Eid – Ein Gelöbnis von Ärztinnen und Ärzten

Schweizer Medizin Eid - Ein Gelöbnis von Ärztinnen und Ärzten

Der Hippokratische Eid gilt als erste grundlegende Formulierung einer ärztlichen Ethik und dient als Grundlage der Genfer Deklaration des Weltärztebundes von 1948. Um diesen Eid an die heutigen Herausforderungen des Arztberufes anzupassen, hat eine Arbeitsgruppe der Stiftung Dialog Ethik mit Unterstützung der FMCH einen neuen Eid – den «Schweizer Medizin Eid» – verfasst. Der Schweizer Medizin Eid ist heute unabhängig und nur noch an einen Verein gebunden, welcher für die Implementierung verantwortlich ist!

 

Mit dem Eid wird ein klares Zeichen für die Würde des Arztberufes und dessen Verantwortung gegenüber den Patientinnen und Patienten gesetzt. Der Schweizer Medizin Eid soll in erster Linie die wertvolle Patienten-Arzt-Beziehung vor ökonomischen Einflüssen und damit auch Patientinnen und Patienten vor falschen ökonomischen Anreizen wie volumenabhängigen Boni oder Budget-Deckelungen schützen. Zudem soll er das ärztliche Berufsethos stärken und die medizinische Qualität sichern, insbesondere auch die Indikationsqualität.

Der Schweizer Medizin Eid findet zunehmend Beachtung in der Politik, in den Medien, aber auch auf internationaler Ebene.

Wortlaut des Eids:

In der Ausübung meines Arztberufes verpflichte ich mich, wie folgt zu handeln:

  • Ich übe meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen aus und nehme Verantwortung für mein Handeln wahr.
  • Ich betrachte das Wohl der Patientinnen und Patienten als vorrangig und wende jeden vermeidbaren Schaden von ihnen ab.
  • Ich achte die Rechte der Patientinnen und Patienten, wahre grundsätzlich ihren Willen und respektiere ihre Bedürfnisse sowie ihre Interessen.
  • Ich behandle die Patientinnen und Patienten ohne Ansehen der Person1 und halte mich an das Arztgeheimnis.
  • Ich begegne den Patientinnen und Patienten mit Wohlwollen und nehme mir für ihre Anliegen (und die ihrer Angehörigen) die erforderliche Zeit.
  • Ich spreche mit den Patientinnen und Patienten ehrlich und verständlich und helfe ihnen, eigene Entscheidungen zu treffen.
  • Ich behandle die Patientinnen und Patienten nach den Regeln der ärztlichen Kunst und den aktuellen Standards, in den Grenzen meines Könnens, instrumentalisiere sie weder zu Karriere- noch zu anderen Zwecken und mute ihnen nichts zu, was ich mir selbst oder meinen Nächsten nicht zumuten würde.
  • Ich betreibe im Rahmen der mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eine Medizin mit Augenmass und empfehle oder ergreife nur Massnahmen, die sinnvoll sind.
  • Ich bemühe mich um angemessene Mittel zur Behandlung meiner Patientinnen und Patienten, setze die mir gegebenen Mittel zu ihrer Behandlung transparent und gerecht ein und nehme ausschließlich für Tätigkeiten, die medizinisch indiziert sind, geldwerte Leistungen entgegen.
  • Ich verhalte mich gegenüber Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen korrekt und wahrhaftig, teile mit ihnen mein Wissen und meine Erfahrung und respektiere ihre Entscheidungen und Handlungen, soweit vereinbar mit den ethischen und wissenschaftlichen Standards unseres Berufs.

1 «Ohne Ansehen der Person» heisst: ohne Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht, allfälliger Behinderung, Religion, sexueller Orientierung, Parteizugehörigkeit, ethnischer Herkunft, Sozial- oder Versicherungsstatus und Nationalität.»