Erläuterungen zum Eid

Erläuterungen zum Schweizer Medizin Eid

 

Zu den Zielen

Ein Eid/ein Gelöbnis enthält eine Formel oder einen Text moralischen Inhalts, worin eine oder mehrere Pflichten enthalten sind, zu denen die eid- oder gelöbnisablegende Person sich bekennt. Die Eidablegung bzw. der Vollzug des Gelöbnisses stellt einen feierlichen/öffentlichen Akt dar, in dem die eid- oder gelöbnisablegende Person sich öffentlich an den Inhalt des Gesprochenen bindet. Der „Schweizer Medizin Eid“ ist nicht nur Teil eines Schriftstücks, sondern soll in der jeweiligen Institution tatsächlich abgelegt werden. Der Akt der Eidablegung realisiert eine Selbstverpflichtung – eine Bindung des Gewissens an den Eid- oder Gelöbnisinhalt. Im Falle moralisch sensibler Berufe wird nach der Eidablegung bzw. nach dem Vollzug des Gelöbnisses von der betreffende Person erwartet, dass sie Haltungen („Tugenden") einnimmt, die den geäußerten Pflichten entsprechen.

Doch der Akt des Eidablegens / Gelobens verpflichtet die betreffende Person nicht nur, sondern schützt sie auch vor Erwartungen, Druck oder übergriffigem Verhalten seitens Dritter, wodurch die Eid- oder Gelöbnispflichten verletzt bzw. deren Erfüllung unmöglich gemacht werden. Insofern ist ein solcher Eid nicht nur eine moralische Selbstverpflichtung eines einzelnen Menschen, sondern auch eine Verpflichtung der jeweiligen Institution, ihren Mitarbeitenden zuzugestehen, dass sie dem Eid entsprechend entscheiden und handeln können.

Zur Frage der Freiwilligkeit

Die Eidablegung beruht auf Freiwilligkeit. Eine erfolgreiche Implementierung des medizinischen Ethos, das in dem Eid/Gelöbnis enthalten ist, setzt allerdings voraus, dass die jeweilige Institution, in der die Eid/Gelöbnisablegenden ihre Arbeit verrichten, die Eidablegung unterstützt und fördert. So kann sich eine Institution entschließen, die Eidablegung bei Neueinstellungen zum Gegenstand des Arbeitsvertrags zu machen. Eine solche Inklusion darf nicht als Sanktionsmechanismus verstanden werden, sondern dient erneut dem Schutz der eidablegenden Person: Diese ist kein Solitär, sondern Repräsentant einer Institution, die sich ihrerseits zu den Maßstäben des ärztlichen Ethos bekennt und gewillt ist, dieses zu ihrem eigenen Leitbild zu machen.

Zu den Inhalten

Im Falle eines Eides/eines Gelöbnis für Ärztinnen und Ärzte enthält der Eid jene Pflichten, die als fundamental für die angemessene Ausübung des Berufs und als Leitbild für die Berufsgruppe betrachtet werden. Abgelegt wird der Eid/das Gelöbnis deshalb gegenüber der Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte bzw. als Mitglied dieses Standes. Eine heutige Eidablegung setzt keinerlei religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis voraus. Unter den heutigen Bedingungen einer liberal und deshalb pluralistisch aufgebauten Gesellschaft kann ein Eid/ein Gelöbnis nicht in allen strittigen moralischen Angelegenheiten, die mit der modernen Medizin einhergehen, einen Standpunkt einnehmen. Ebenso wenig können die konkreten Handlungsabwägungen vor Ort – in der Klinik oder in der Praxis – antizipiert werden.

Ein Eid/ein Gelöbnis bildet eine Art Verfassung tugendethischer Natur, der sich eine Berufsgruppe unterstellt. In den jeweiligen Standesordnungen werden die einzelnen Richtlinien, die aus ihr folgen, ausgearbeitet. Diese lassen sich – analog dem Begriff der Verfassung – als Gesetze bezeichnen. Wie in der Wirklichkeit des Politischen kann die „Verfassung“ (der Eid/das Gelöbnis) zu Korrekturen im Bereich der „Gesetze“ (der Standesordnungen) drängen. Nicht jede Verpflichtung, die zum Text des Eides bzw. des Gelöbnisses gehört, kann in die Form einer Regel oder Norm gegossen werden, die in den Standesordnungen ihren Niederschlag gefunden hat.

Zum Verhältnis des Eids der World Medical Association

Der Schweizer Medizin Eid setzt "The Physician’s Pledge der World Medical Association" vom Oktober 2017 voraus und schließt an ihn an. Diese Aktualisierung der "Declaration of Geneva" bildet den allgemeinen, globalen Rahmen, vor dessen Hintergrund der Schweizer Medizin Eid ein höheres Maß an Konkretisierungen und eine deutliche Ausrichtung auf die Entwicklungen vor Ort enthält. Angesichts der starken Tendenz zur Ökonomisierung richtet sich der Schweizer Medizin Eid mittels seiner Patientenzentrierung nicht zuletzt auf die Sicherstellung und Stärkung der Integrität der Indikationenqualität. Der Eid bzw. das Gelöbnis hat die Funktion, das ärztliche Ethos zu schützen und zu stärken, die Würde des Arztberufs und dessen Verantwortung gegenüber den Patienten und Patientinnen zu verteidigen, und solchermaßen die humane Signatur der Profession sichtbar werden zu lassen.

Das Instrumentalisierungsverbot, das im Eid enthalten ist, schützt Patienten und Patientinnen vor Maßnahmen und Umgangsweisen, die weder einen unmittelbaren noch einen mittelbaren Nutzen für diese selber haben. Dieses Verbot stellt somit keinerlei Forschungsbehinderung dar, weil Forschungsvorhaben, dort, wo sie regelkonform geplant werden, dem genannten Nutzenkriterium nebst anderen ethischen Kriterien ohnehin unterworfen werden.