Wichtiges zur Vereidigung

Wichtiges bzw. Formalitäten zum Schweizer Medizin Eid bzw. zur Eidablegung

 

  1. Jede diplomierte Ärztin und jeder diplomierte Arzt (schweizerisches oder ausländisches Arztdiplom) sowie alle Medizin-Studentinnen und Studenten mit abgeschlossenem Bachelorstudium können den Eid ablegen.
  2. Der Eid ist ein persönlicher Gewissensentscheid und wird gegenüber dem ärztlichen Berufsstand abgelegt.
  3. Der Eid soll gelobt, darf aber auch geschworen werden.
  4. Alle Vereidigten unterschreiben den Eid persönlich.
  5. Der Eid muss in jedem Fall mittels einer (kleinen) feierlichen Zeremonie abgelegt werden.
  6. Der Eid kann in Gruppen oder auch von einzelnen Personen abgelegt werden. Bei Gruppen-, Klinik- oder Spitalvereidigungen (kurz Gruppenvereidigungen) ist die Zeremonie frei wählbar, sollte aber klar einen feierlichen Charakter haben.
  7. Bei Gruppenvereidigungen kann eine Person den Eid vorlesen, welcher dann von allen Gruppenmitgliedern einzeln gelobt (geschworen) wird. Bei Gruppenvereidigungen können die entsprechenden Unterlagen (Eid zum persönlichen Unterschreiben) im Generalsekretariat der FMCH (Dufourstrasse 30, 3005 Bern; Tel: 032 329 50 00; E-Mail: sekretariat@fmch.ch) angefordert werden.
  8. Bei Einzelvereidigungen (nur im FMCH-Generalsekretariat möglich; Anmeldung erforderlich!) liest der zu Vereidigende den Eid selbst laut vor, um ihn dann zu geloben (schwören).
  9. Jeder Vereidigte erhält ein entsprechendes Zertifikat.
  10. Ganze Kliniken, Departemente oder Spitäler können dann ein Zertifikat erhalten, wenn mindestens 95% des ärztlichen Personals vereidigt ist und auch alle zukünftigen ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter obligat bei Anstellungsbeginn vereidigt werden.
  11. Ein Spital kann aber auch ein Zertifikat erhalten, wenn es öffentlich alle ärztlichen Mitarbeiter zur Eidablegung ermutigt und damit auch auffordert sich gemäss dem Eid zu verhalten.
  12. Die Eidablegung ist kostenlos.
  13. Mit der Eidablegung wird jede/jeder Vereidigte Passivmitglied des Vereins "Schweizer Medizin Eid" und bezahlt als Passivmitglied keinen Mitgliederbeitrag.
  14. Alle Vereidigten werden mit Namen, Vornamen, Heimatort (bzw. Heimatstaat bei Nicht-Schweizern), Datum der Vereidigung sowie Mitgliedsstatus  auf der Vereinswebseite aufgeführt, ausser wenn dies ein Mitglied ausdrücklich untersagt.